Allgemeine Geschäftsbedingungen
Heimathafen Juist

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Heimathafen Juist GmbH, Damenpfad 7, 26751 Juist

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) bilden die Grundlage für alle Verträge der Heimathafen Juist GmbH, Damenpfad 7, 26751 Juist (nachfolgend „Vermieter“) zur Vermietung von Unterkünften an Gäste. Der Vermieter ist nicht Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651 a ff. BGB.
1.2 Diese AGB gelten abschließend für das Verhältnis zwischen Vermieter und Gast. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, finden abweichende Regelungen keine Anwendung.

2. Buchung

2.1 Der Gastaufnahmevertrag (Mietvertrag) ist abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt oder zugesagt, oder falls aus Zeitgründen eine Zusage nicht mehr möglich war, bereitgestellt ist.
2.2 Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages (Mietvertrag) verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.
2.3 Dis Unterkunft ist für die jeweils in der Buchungsbestätigung vermerkte Personenzahl ausgelegt. Eventuelle zusätzliche Übernachtungsgäste müssen vorab dem Vermieter angekündigt und von diesem bestätigt werden.
2.4 Die gebuchte Unterkunft steht dem Gast von 16 Uhr am Anreisetag bis 10 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine Ankunftszeit oder eine Garantiebuchung vereinbart wurde, behält sich der Vermieter das Recht vor, die gebuchte Unterkunft nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben.
2.5. Eine Weitervermietung oder sonstige gewerbliche Nutzung der Unterkunft ist nicht zulässig.

2.6. Die im Voraus zu leistende Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtbetrags ist nicht rückzahlungsfähig. 

3. Mietpreis

3.1 Der Mietpreis ist der auf der Buchungsbestätigung vereinbarte Endpreis. Hierin enthalten sind die Miete und alle Nebenkosten, Bettwäsche, Handtücher und Endreinigung enthalten.
3.2 Auf Anforderung des Vermieters ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des vereinbarten Mietpreises umgehend zu leisten. Der vollständige Mietpreis ist 14 Tage vor der Anreise nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Mietpreis umgehend zu überweisen ggf. dem Vermieter in bar zu bezahlen.
3.3 Ohne vollständige Bezahlung des Mietpreises besteht kein Anspruch auf die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen.
3.4 Nicht im Mietpreis enthalten ist der Gästebeitrag (Kurbeitrag) der von der Gemeinde Juist erhoben wird.

4. Leistungen

4.1 Die Leistungsverpflichtung des Vermieters ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung sowie der darin in Bezug genommenen Leistungsbeschreibung auf der Homepage des Vermieters.
4.2 Orts-, Veranstalter- oder Hausprospekte sind für den Vermieter unverbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Gegenstand der vertraglichen Leistungen gemacht wurden.

5. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, und die vom Vermieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und nicht zu einer wesentlichen Änderung der Leistung führen. Der Vermieter ist verpflichtet, den Gast über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird der Vermieter dem Gast eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

6. Rücktritt durch den Gast

6.1 Der Gast kann jederzeit vor Mietbeginn von dem Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Vermieter. Dem Gast ist verpflichtet, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2 Tritt der Gast vom Vertrag zurück oder nimmt er die Unterkunft nicht in Anspruch, stellt der Vermieter seinen Ersatzanspruch gegenüber dem Gast in einem prozentualen Verhältnis zum Mietpreis wie folgt pauschaliert in Rechnung:

Stornofristen:

01.03 – 20.03.

– 3 Tage

21.03 – 06.04.

– 14 Tage

07.04 – 25.04.

– 3 Tage

26.04 – 05.05.

– 14 Tage

06.05. – 21.05.

– 59 Tage

22.05. – 20.06.

– 14 Tage

21.06. – 15.09.

– 60 Tage

16.09. – 15.10.

– 14 Tage

16.10. – 17.11.

– 3 Tage

20.12. – 04.01.

– 14 Tage

05.01. – 10.01.

– 3 Tage


Dem Gast bleibt es vorbehalten, dem Vermieter nachzuweisen, dass ihm keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Gast zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.

7. Kündigung durch den Vermieter

7.1 Der Vermieter kann nach Antritt den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Gast sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

7.2 Kündigt der Vermieter, so behält er den Anspruch auf den Mietpreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

7.3 Der Vermieter hält sich das Recht vor, bei plötzlich und unerwartet auftretenden Elementar- oder Hausschäden, z.B. durch Unwetter oder irreparablen Wasser- oder Elektrikschäden (sodass die Leistung des Vermieters nicht mehr in vertragsgemäßer Art erfüllt werden kann) die Buchung zu stornieren. Jeglich geleistete Zahlungen werden zurückerstattet – Regresszahlungen oder Ersatzleistungen als Ausgleich bei Neu- oder Umbuchung sind ausgeschlossen.

8. Beschränkung der Haftung des Vermieters

Die vertragliche Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.

9. Gewährleistung, Kündigung durch den Gast, Anzeigepflicht

9.1 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Leistung kann der Gast eine entsprechende Herabsetzung des Mietpreises verlangen (Minderung). Der Mietpreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Leistung in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.
9.2 Der Gast ist verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Unterlässt es der Gast schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
9.3 Wird eine Leistung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Vermieter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Gast im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen.

10. Ausschluss von Ansprüchen

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen hat der Gast innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise Miete gegenüber der Vermieter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Gast Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

11. Datenerfassung

Die personengebundenen Daten der Gäste werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung (Hausverwaltung, Versicherung, etc.) notwendig ist.

12. Rechtswahl und Gerichtsstand

12.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Vermieter und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
12.2 Für den Gerichtsstand ist das Amtsgericht Norden .

Stand: 27.01.2024

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